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Paranoid 2, 116 Schuss
Verbundfeuerwerk von Funke

Von: Ursprünglicher Preis war: 250,00 €Aktueller Preis ist: 225,00 €. Inkl. MwSt

Steighöhe: KA
Effektdauer: 35 s
Steigart: gerade/gefächert
Lautstärke: laut
Kaliber (max.): 30 mm
NEM: 2900 g
Artikelgewicht: 19400g
Kategorie: F2

Nicht vorrätig

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Artikelnummer: 1252 Kategorie: Schlagwort:

Beschreibung

116 Schuss Verbund im Kaliber 30mm, mit Brokat-, Blink- und Crackereffekten, kombiniert mit Feuertöpten und Schweifaufstieg, geschossen in variierender Fächerung mit finaler Titansalut-Salve.
Effekte:
1.) Weißblinker-Feuertopf zu Brokatschweif zu Brokatkrone mit Weißblinkern
2.) V-Fächer aus folgenden 2 Effekten:
a) Goldblinker-Feuertopf zu Titangold-Schweifaufstieg zu Titangoldweide mit Goldblinkern
b) Grünblinker-Feuertopf zu Titangold-Schweifaufstieg zu Titangoldweide mit Grünblinkern
3.) W-Fächer aus den folgenden 2 Effekten:
Seiten: Grünblinker-Feuertopf zu grünem Blinkschweif zu Grünblinker-Weiden;
Mitte: Goldcracker-Feuertopf zu Titangoldschweif zu Goldcraker-Bukett mit purpurnen Dahliensternen
4.) Fächer aus Brokatfeuertöpfen zu roten Leuchtspuraufstiegen zu blauen Päonien mit roten Knisterkometen;
5.) Z-Fächer mit Finalsalve aus Feuertöpfen aus Goldtitanweiden mit Silbercracker-Verwandlungsspitzen zu Titangold-Schweifaufstiegen zu Titangoldweiden mit Verwandlung zu Silbercrackern, kombiniert mit blauen Dahliensternen;
6.) Finale Abschluss-Salve aus bunten Blinkfeuertöpfen zu Goldcracker-Schweifaufstiegen zu Titansaluts.

Steighöhe: KA
Effektdauer: 35 s
Steigart: gerade/gefächert
Lautstärke: laut
Kaliber (max.): 30 mm
NEM: 2900 g
Artikelgewicht: 19400g
Kategorie: F2

Wichtiger Hinweis:
Die Abgabe von Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ist unter folgenden Umständen gestattet:
Nur an Personen ab einem Alter von 18 Jahren.
F2 ist sogenanntes Silvester Feuerwerk, welches nur an den letzten 3 Werktagen im Jahr verkauft werden darf.
Ein Verkauf und die Verwendung außerhalb dieses Zeitraums (zum Beispiel für Hochzeiten oder Geburtstage) ist nur gegen Vorlage einer Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde möglich. Dafür muss dort formlos ein Freistellungsantrag vom Verwendungsverbot nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV gestellt werden. Wenn es bei Ihrer Gemeinde kein festgelegtes Formular gibt, erhalten Sie hier einen formlosen Vordruck.

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